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Pressemitteilung 03/18 vom 22. Mai 2018

 

Bürgerinitiative pro O ist für alle Alternativen zur L361n offen – leider gibt es zurzeit keine andere Möglichkeit als die Ortsumfahrung L361n!

 

Kapellen. Die Bürgerinitiative pro Ortsumfahrung Kapellen-Wevelinghoven (pro O e. V.) findet das Engagement einer neuen Facebookgruppe, eine Alternative für die L361n zu suchen, ja aller Ehren wert. Allerdings sind alle Vorschläge dieser Gruppierung bereits durchgefallen: „Die hier propagierte ‚Westumgehung 2.0’ wurde bereits im Jahr 2000 vom Planungsausschuss der Stadt Grevenbroich verworfen“, erläutert Leo Krüll, Pressesprecher von pro O. „Da die so genannte Variante VII (Ostumgehung K10/K22; Westtangente) durch das damals geplante (und inzwischen bebaute Gebiet) der Ortserweiterung ‚Wohnen und Arbeiten am Bahnhaltepunkt Kapellen’ führen sollte, wurde die Variante II (Ostumgehung mit ortsnaher Trassenführung) favorisiert – auch weil die Streckenführung dieser Variante nicht durch das Landschaftsschutzgebiet ‚An der Schwarzen Brücke’ führt.“ Darüber hinaus biete die Variante VII keine direkte Nord-Süd-Verbindung und damit auch keine wesentliche Entlastung der Ortsdurchfahrtsstraßen. Sie verläuft parallel zur A46 und würde das Verkehrsaufkommen von Kapellen und Wevelinghoven nach Noithausen und die angrenzenden Stadtteile (z. B. Langwaden) verlagern und eine Belastung der Neubürger im Neubaugebiet Kapellen ‚Am Bahnhaltepunkt’ mit sich bringen. „Die Streckenführung ist durch Kreisverkehre für den Schwerlastverkehr ungeeignet. Außerdem würde für die Trasse eine immens teure Brückenkonstruktion über die Bahnlinie erforderlich werden. Eine Finanzierung durch die Deutsche Bahn, die die Personenbeförderung auf dieser Bahnstrecke seit letztem Jahr bereits nicht mehr selbst durchführt, erscheint utopisch. Außerdem würde eine solche Querung zwingend zum Wegfall des Bahnübergangs in Noithausen führen“, erläutert Krüll.

 

Alle anderen Vorschläge der neuen Facebookgruppe wurden bereits von pro O e. V. – zusammen mit einer anderen Bürgerinitiative – in einem Forderungskatalog an die Stadt Grevenbroich gerichtet. Aus verschiedenen Gründen war der Großteil der geforderten Maßnahmen nicht durchführbar. „Der zuständige Landesbetrieb Straßen NRW hat klipp und klar festgestellt, dass er weder Tempo 30 (am Tag) noch ein dauerhaftes Lkw-Fahrverbot genehmigen werde“, stellt Krüll fest. „Im Übrigen empfinden wir von pro O e. V. es als ziemlich schlechten Stil, dass wir von der Aufkündigung der Zusammenarbeit mit ‚Rettet die Erftaue’ aus der Zeitung erfahren müssen – schließlich haben wir fast drei Jahre lang konstruktiv und vertrauensvoll zusammengearbeitet! Außerdem sollte doch gerade der Vorstand dieser Initiative wissen, dass diese Maßnahmen nicht umsetzbar sind – sie waren schließlich bei allen Gesprächen dabei.“

 

„Der jetzt im Vorentwurf von der Landesregierung genehmigte Streckenverlauf der L361n (Variante II) zerschneidet übrigens nicht den Erftauen-Bereich. Im Gegenteil: Die Trasse ist in das geplante ‚Perspektivkonzept zur Renaturierung der Erft’ des Erftverbandes harmonisch eingebunden“, erläutert Krüll. „Diese Umbaumaßnahmen werden die Flusslandschaft an der Erft erst wieder zu einer Aue machen – zurzeit gibt es zwischen Kapellen und Wevelinghoven aufgrund der für den Braunkohletagebau durchgeführten Kanalisierungsmaßnahmen im letzten Jahrhundert überhaupt keine Erftaue. Es sind auch keine ‚Monster-Brückenbauwerke’, sondern harmonisch in die Landschaft einbezogene Streckenverläufe geplant. Der gesetzliche Mindestabstand wird eingehalten: Der Abstand der L361n zur Wohnbebauung wird auf über 90 Prozent der geplanten Strecke 100 bis 200 Meter zur Wohnbebauung betragen. Und auch auf den restlichen 10 Prozent wird der gesetzliche Mindestabstand eingehalten. Die meisten der dort an der Gilverather Straße befindlichen Häuser wurden sogar erst nach Beginn der Planungen gebaut und mussten schon deshalb die geforderten Abstandswerte einhalten. Die Überquerung der Erft soll im Zuge einer lang gezogenen, in die Landschaft integrierten Brückenkonstruktion realisiert werden, sie ist daher als unkritisch zu betrachten.“

 

Der Vorentwurf zur Streckenführung der L361n wurde vom Landesbetrieb Straßenbau NRW fertig gestellt und die Genehmigung für das Projekt wurde im März 2012 vom Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erteilt. Die Genehmigung ist weiterhin gültig – lediglich die Umweltverträglichkeitsprüfung muss neu durchgeführt werden. Im vorliegenden Umweltverträglichkeitsgutachten wurden keine Umweltbeeinträchtigungen festgestellt. Den geplanten und im Vorentwurf bereits genehmigten Verlauf der L361n kann sich jede(r) Interessierte hier ansehen oder downloaden.

 

95,4 Prozent der Anwohner an den Durchgangsstraßen von Kapellen und Wevelinghoven wollen, dass die L361n (Variante II) gebaut wird. Das ist eines der Ergebnisse einer von pro O im Jahr 2013 durchgeführten Umfrage, an der sich über 1 000 Bürgerinnen und Bürger beteiligt haben. Bereits im Jahr 2001 hatten nahezu drei Viertel der Bürger bei einer Bürgerbeteiligung der Stadt Grevenbroich für den Lückenschluss der L361n gestimmt. Der Petitionsausschuss des Landtages NRW kam 2006 zu einer Ortsbesichtigung in das Planungsgebiet der L361n; anschließend fand eine Diskussion im Rathaus statt. Der Petitionsausschuss kam zu dem Ergebnis, dass die geplante Trassenführung durch die Landschaft an der Erft vertretbar ist. Im Jahr 2014 bezeichnete der von pro O erneut angerufene Petitionsausschuss des NRW-Landtags den geplanten Lückenschluss der Umgehungsstraße L361n als notwendige Maßnahme, was durch die Ausweisung der Baumaßnahme L361n in Stufe 1 des Landesstraßenbedarfsplans auch ausdrücklich anerkannt werde.

 

Der Rat der Stadt Grevenbroich hat sich am 9. Mai 2018 mit großer Mehrheit für den Bau der L361n ausgesprochen. Die Resolution wurde im Anschluss an die Sitzung durch Bürgermeister Klaus Krützen, die Fraktions-Vorsitzenden Wolfgang Kaiser (CDU), Horst-Heinrich Gerbrand (SPD), Markus Schumacher (FDP) und Martina Suermann („Mein GV“) unterzeichnet. Am 11. Mai 2018 hat dann der Rhein-Kreis Neuss zugesagt, die Planungen für den Bau der L361n zu übernehmen. In einer Planungsvereinbarung werden der Kreis und das Land die Zusammenarbeit im Sommer 2018 unterzeichnen; der Kreis plant – das Land zahlt. 

 

„Übrigens“, so resümiert Leo Krüll, „pro O fordert keine Umweltzerstörung. Im Gegenteil: Pro O hat sich zum Ziel gesetzt, sich aktiv für die positive Entwicklung und den Erhalt der Lebensqualität in unseren Ortschaften einzubringen, Gefährdungen durch Verkehr, Lärm und Luftverschmutzung von den Anwohnern abzuwenden und dahingehend die Belange des Umweltschutzes zu fördern.“ (gemeinsam handeln – pro O)

 

(03 / 18) Kapellen, den 22. Mai 2018

 

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